Mit 1. September 2024 trat die Schulordnung 2024 gesetzlich in Kraft. In dieser neuen Schulordnung findet auch das Thema Kinder- und Jugendschutz verstärkt Niederschlag. Um den gesetzlichen Anpassungen Rechnung zu tragen wurde der Rahmen für ein Kinder- und Jugendschutzkonzept der Bildungsdirektion für Wien überarbeitet. Dieser liegt nun in der Version 5 in den Downloads unten vor. Folgende Änderungen und Erweiterungen wurden zur Vorversion vorgenommen.
Erstellung und Einführung eines Kinderschutzkonzepts
Die Erstellung eines Kinderschutzkonzepts ist ein partizipativer Prozess unter Einbindung aller Schulpartner. Die Einsichtnahme in das Kinderschutzkonzept muss ohne Aufforderung möglich sein. (siehe Seite 5)
Festlegung eines Kinderschutzteams Die Aufgaben des Krisenteams wurden erweitert – z.B. Evaluation und Weiterentwicklung der Maßnahmen am Standort – und konkretisiert. Kriterien für die Auswahl der Mitglieder des Kinderschutzteams wurden festgelegt. (siehe Seite 12)
126. Verordnung des BMBWF – Schulordnung 2024; Ausgegeben am 21. Mai 2024