Fortschrittsmonitor zum Umsetzungsstand zu Null Toleranz!
Keine Gewalt an Wiener Schulen
Umsetzungsstand
umgesetzt
Alle Wiener Schulen haben ein Kinderschutzkonzept inklusive Risikoanalyse unter Einbindung der Schüler:innen, Pädagog:innen, Eltern/Erziehungsberechtigten und allen weiteren am Schulleben beteiligten Personen erstellt.
umgesetzt
Um Schulen bei der Erstellung ihrer individuellen Kinderschutzkonzepte zu unterstützen, wurde bei einer Konferenz aller Wiener Schulqualitätsmanager:innen am 15.12.2022 das Rahmenkonzept vorgestellt. Dieses wurde den Regionalleiter:innen und Schulqualitätsmanager:innen übermittelt. In weiterer Folgen werden diese allen Wiener Schulleitungen zur Verfügung gestellt und bis spätestens Ende des Schuljahres sind alle Schulen verpflichtet, ein Kinderschutzkonzept inklusive Risikoanalyse unter Einbindung der Schüler:innen, Pädagog:innen, Eltern/Erziehungsberechtigten und allen weiteren am Schulleben beteiligten Personen zu erstellen.
Das Rahmenkonzept umfasst unter anderem die Erarbeitung eines Verhaltenskodex, das Thematisieren von Situationen mit besonderem Körperkontakt sowie emotionalen Situationen und die Beziehungs- und Kontaktgestaltung. Weiters wird festgehalten, dass Schüler:innen niemals zur Geheimhaltung aufgefordert werden dürfen. Im Rahmen der Präventionsarbeit ist ein Beschwerdemanagement festzulegen, das es Schüler:innen ermöglicht, Missstände niederschwellig und anonym zu melden.
umgesetzt
Die Kompetenzstelle Kinder- und Jugendschutz der Bildungsdirektion für Wien ist ein Expert/innengremium, das die aktuellen fachlichen Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz erarbeitet und an Pädagog/innen und Mitarbeiter/innen an Schulen weitergibt. Teil des Gremiums sind Vertreter/innen renommierter externer Institutionen und Expert/innen aus der Bildungsdirektion sowie Elternvertreter/innen. Die Kompetenzstelle schafft ein starkes und fundiertes Netzwerk, das die Kooperation mit Schulen vertieft. Ziele sind u.a. den Präventionsschutz zu verstärken und die Sensibilisierung für das Thema Kinder – und Jugendschutz zu erhöhen.
umgesetzt
Um in Zukunft einen raschen und direkten Informationsaustausch bei einem strafrechtlich relevanten Vorfall an einer Schule mit dem Landeskriminalamt Wien (LKA) zu garantieren, wurde im November in Zusammenarbeit mit dem LKA eine verpflichtende Meldekette festgelegt.
1. Fall: Das LKA ermittelt gegen eine an einer Wiener Schule tätige Person
- Das LKA sendet eine Meldung an eine zentrale Mailadresse der Bildungsdirektion. Auf diese Mailadresse haben in der Bildungsdirektion für Wien die Leitung des Präsidialbereichs und die Stellvertretung Zugriff.
Dieses Meldeverfahren gilt für alle Schularten in Wien, unabhängig von der Trägerschaft. Sollte die Bildungsdirektion für Wien nicht die Fach- und Dienstaufsicht über den betroffenen Standort haben, informiert die Bildungsdirektion für Wien im Rahmen der Amtshilfe die zuständige Organisation/Institution und teilt dem LKA die Zuständigkeit mit. - Im Falle der Zuständigkeit der Bildungsdirektion für Wien wird die Meldung des LKA umgehend an die in Krisen- und Notfällen zuständige Schulaufsicht und die Dienstaufsicht im Präsidialbereich weitergeleitet.
- Das LKA sendet eine Meldung an eine zentrale Mailadresse der Bildungsdirektion. Auf diese Mailadresse haben in der Bildungsdirektion für Wien die Leitung des Präsidialbereichs und die Stellvertretung Zugriff.
- In weiterer Folge ist es die Aufgabe der Schulaufsicht, die Zusammenarbeit mit dem LKA so zu koordinieren, dass die Ermittlungen des LKA einerseits nicht behindert werden und andererseits eine Gefährdung weiterer Personen ausgeschlossen werden kann.
2. Fall: Eine Schulleitung erfährt von einem strafrechtlich relevanten Vorfall einer im Dienst der Bildungsdirektion stehenden Person
- Die Bildungsdirektion für Wien übermittelt den Sachverhalt an eine Mailadresse des LKA.
Der neue Krisen- und Notfallerlass der Bildungsdirektion für Wien wird die behördeninterne Meldekette genau beschreiben.
- Die Bildungsdirektion für Wien übermittelt den Sachverhalt an eine Mailadresse des LKA.
- Behördenintern wird der Sachverhalt innerhalb des LKA der zuständigen Stelle zugewiesen, die in weiterer Folge in Kontakt mit der BD tritt. Auch hier ist es federführend die Aufgabe der Schulaufsicht, die Zusammenarbeit mit dem LKA so zu koordinieren, dass die Ermittlungen des LKA einerseits nicht behindert werden und andererseits eine Gefährdung weiterer Personen ausgeschlossen werden kann.
umgesetzt
Schulqualitätsmanager:innen und Mitarbeiter:innen der Schulpsychologie haben an einem Online-Vortrag mit Austausch zum Thema Kinderschutz mit Hedwig Wölfl, Geschäftsführerin der Kinderschutzorganisation „die möwe“, mitgemacht.
umgesetzt
Der Krisen- und Notfallerlass umfasst das Thema Gewalt von Diskriminierung über Mobbing bis hin zu sexualisierter Gewalt. Der Notfallplan unterstützt mit Handlungsleitfäden Schulleitungen und Pädagog:innen vom ersten gemeldeten Hinweis bis zur Nachsorge.
umgesetzt
Alle Wiener Schulen haben ein Kinderschutzkonzept inklusive Risikoanalyse unter Einbindung der Schüler:innen, Pädagog:innen, Eltern/Erziehungsberechtigten und allen weiteren am Schulleben beteiligten Personen erstellt.
umgesetzt
Um Schulen bei der Erstellung ihrer individuellen Kinderschutzkonzepte zu unterstützen, wurde bei einer Konferenz aller Wiener Schulqualitätsmanager:innen am 15.12.2022 das Rahmenkonzept vorgestellt. Dieses wurde den Regionalleiter:innen und Schulqualitätsmanager:innen übermittelt. In weiterer Folgen werden diese allen Wiener Schulleitungen zur Verfügung gestellt und bis spätestens Ende des Schuljahres sind alle Schulen verpflichtet, ein Kinderschutzkonzept inklusive Risikoanalyse unter Einbindung der Schüler:innen, Pädagog:innen, Eltern/Erziehungsberechtigten und allen weiteren am Schulleben beteiligten Personen zu erstellen.
Das Rahmenkonzept umfasst unter anderem die Erarbeitung eines Verhaltenskodex, das Thematisieren von Situationen mit besonderem Körperkontakt sowie emotionalen Situationen und die Beziehungs- und Kontaktgestaltung. Weiters wird festgehalten, dass Schüler:innen niemals zur Geheimhaltung aufgefordert werden dürfen. Im Rahmen der Präventionsarbeit ist ein Beschwerdemanagement festzulegen, das es Schüler:innen ermöglicht, Missstände niederschwellig und anonym zu melden.
umgesetzt
Die Kompetenzstelle Kinder- und Jugendschutz der Bildungsdirektion für Wien ist ein Expert/innengremium, das die aktuellen fachlichen Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz erarbeitet und an Pädagog/innen und Mitarbeiter/innen an Schulen weitergibt. Teil des Gremiums sind Vertreter/innen renommierter externer Institutionen und Expert/innen aus der Bildungsdirektion sowie Elternvertreter/innen. Die Kompetenzstelle schafft ein starkes und fundiertes Netzwerk, das die Kooperation mit Schulen vertieft. Ziele sind u.a. den Präventionsschutz zu verstärken und die Sensibilisierung für das Thema Kinder – und Jugendschutz zu erhöhen.
umgesetzt
Um in Zukunft einen raschen und direkten Informationsaustausch bei einem strafrechtlich relevanten Vorfall an einer Schule mit dem Landeskriminalamt Wien (LKA) zu garantieren, wurde im November in Zusammenarbeit mit dem LKA eine verpflichtende Meldekette festgelegt.
1. Fall: Das LKA ermittelt gegen eine an einer Wiener Schule tätige Person
- Das LKA sendet eine Meldung an eine zentrale Mailadresse der Bildungsdirektion. Auf diese Mailadresse haben in der Bildungsdirektion für Wien die Leitung des Präsidialbereichs und die Stellvertretung Zugriff.
Dieses Meldeverfahren gilt für alle Schularten in Wien, unabhängig von der Trägerschaft. Sollte die Bildungsdirektion für Wien nicht die Fach- und Dienstaufsicht über den betroffenen Standort haben, informiert die Bildungsdirektion für Wien im Rahmen der Amtshilfe die zuständige Organisation/Institution und teilt dem LKA die Zuständigkeit mit. - Im Falle der Zuständigkeit der Bildungsdirektion für Wien wird die Meldung des LKA umgehend an die in Krisen- und Notfällen zuständige Schulaufsicht und die Dienstaufsicht im Präsidialbereich weitergeleitet.
- Das LKA sendet eine Meldung an eine zentrale Mailadresse der Bildungsdirektion. Auf diese Mailadresse haben in der Bildungsdirektion für Wien die Leitung des Präsidialbereichs und die Stellvertretung Zugriff.
- In weiterer Folge ist es die Aufgabe der Schulaufsicht, die Zusammenarbeit mit dem LKA so zu koordinieren, dass die Ermittlungen des LKA einerseits nicht behindert werden und andererseits eine Gefährdung weiterer Personen ausgeschlossen werden kann.
2. Fall: Eine Schulleitung erfährt von einem strafrechtlich relevanten Vorfall einer im Dienst der Bildungsdirektion stehenden Person
- Die Bildungsdirektion für Wien übermittelt den Sachverhalt an eine Mailadresse des LKA.
Der neue Krisen- und Notfallerlass der Bildungsdirektion für Wien wird die behördeninterne Meldekette genau beschreiben.
- Die Bildungsdirektion für Wien übermittelt den Sachverhalt an eine Mailadresse des LKA.
- Behördenintern wird der Sachverhalt innerhalb des LKA der zuständigen Stelle zugewiesen, die in weiterer Folge in Kontakt mit der BD tritt. Auch hier ist es federführend die Aufgabe der Schulaufsicht, die Zusammenarbeit mit dem LKA so zu koordinieren, dass die Ermittlungen des LKA einerseits nicht behindert werden und andererseits eine Gefährdung weiterer Personen ausgeschlossen werden kann.
umgesetzt
Schulqualitätsmanager:innen und Mitarbeiter:innen der Schulpsychologie haben an einem Online-Vortrag mit Austausch zum Thema Kinderschutz mit Hedwig Wölfl, Geschäftsführerin der Kinderschutzorganisation „die möwe“, mitgemacht.
umgesetzt
Der Krisen- und Notfallerlass umfasst das Thema Gewalt von Diskriminierung über Mobbing bis hin zu sexualisierter Gewalt. Der Notfallplan unterstützt mit Handlungsleitfäden Schulleitungen und Pädagog:innen vom ersten gemeldeten Hinweis bis zur Nachsorge.