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04/09/2024

Kinder- & Jugendschutzkonzept (überarbeitete Version)

Mit 1. September 2024 trat die Schulordnung 2024 gesetzlich in Kraft. In dieser neuen Schulordnung findet auch das Thema Kinder- und Jugendschutz verstärkt Niederschlag. Um den gesetzlichen Anpassungen Rechnung zu tragen wurde der Rahmen für ein Kinder- und Jugendschutzkonzept der Bildungsdirektion für Wien überarbeitet. Dieser liegt nun in der Version 5 in den Downloads unten vor. Folgende Änderungen und Erweiterungen wurden zur Vorversion vorgenommen.

  • Erstellung und Einführung eines Kinderschutzkonzepts
    Die Erstellung eines Kinderschutzkonzepts ist ein partizipativer Prozess unter Einbindung aller Schulpartner. Die Einsichtnahme in das Kinderschutzkonzept muss ohne Aufforderung möglich sein. (siehe Seite 5)
  • Festlegung eines Kinderschutzteams
    Die Aufgaben des Krisenteams wurden erweitert – z.B. Evaluation und Weiterentwicklung der Maßnahmen am Standort – und konkretisiert. Kriterien für die Auswahl der Mitglieder des Kinderschutzteams wurden festgelegt. (siehe Seite 12)

126. Verordnung des BMBWF – Schulordnung 2024; Ausgegeben am 21. Mai 2024